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Wahlpsychologin für alle Kassen Abrechnung der klinisch-psychologischen Krankendiagnostik

 

Als Wahlpsychologin für Klinisch-psychologische Diagnostik refundiert Ihre Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz der Kosten – d.h. sie bekommen nach Überweisung der Kosten 80% des Kassentarifs von ihrer Krankenkasse für die Klinisch-psychologische Untersuchung und Befunderstellung, rückerstattet.

 

Voraussetzung dafür ist eine Zuweisung eines:

  • Facharztes für Innere Medizin

  • Facharztes für Psychiatrie oder Neurologie

  • Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde

  • Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz)

 

Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind chefarztpflichtig und somit vorab chefärztlich zu genehmigen sowie zum Diagnostiktermin mitzunehmen.

 

Auf der Überweisung muss eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) durch den Arzt angegeben sein.

 

Das Honorar wird zunächst nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik beim Wahlpsychologen direkt vor Ort bezahlt. Anschließend wird die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim Sozialversicherungsträger eingereicht.

 

Bei Wahlpsychologen werden bis zu 80% der Kosten (Kassentarif) vom Sozialversicherungsträger rückerstattet, bei dem Sie versichert sind.

 

Auf Wunsch erhalten Sie ein schriftliches Gutachten. Dieses muss NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden. Es dient zu Ihrem privaten Gebrauch.

 

Dauer: ca. 2-3 Stunden

Kosten: vor Ort zu bezahlen

 

Achtung: Vereinbarte Untersuchungstermine, welche nicht eingehalten werden, müssen mit 100,- Euro in Rechnung gestellt werden, da ich einen durchschnittlichen Zeitaufwand von 2,5 Stunden für Sie reserviere.

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Ein Erklärungs- und Informationsblatt finden Sie hier zum Download:

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