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Beratung bei einvernehmlicher Scheidung (§ 95 Abs. 1a AußStrG)

 

Die Beratung bei der einvernehmlichen Scheidung ist seit dem 01. Februar 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Zielgruppe sind alle Paare, die gemeinsame Kinder haben und sich scheiden lassen möchten. Für diese Form der Trennung (einvernehmliche Scheidung) ist gegenüber dem Gericht die Bescheinigung einer absolvierten Elternberatung erforderlich.

 

Ich biete  Ihnen diese Beratung einzeln oder als Paar an und nicht in der Gruppe. Nur so ist es möglich, auf Ihre individuellen Fragen einzugehen.

 

Ziel ist die Beratung im Zusammenhang mit den Folgen der Scheidung für Ihre Kinder und Ihrer Rolle als Elternteil zu klären und nicht die Klärung Ihrer Partnerschaftskonflikte.

 

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