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Klinisch-psychologische Begutachtung zur Feststellung der psychischen Eignung für die postgraduelle Ausbildung zur Klinischen Psychologie & Gesundheitspsychologie

 

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in dem Bereich der Klinischen Psychologie sowie im Bereich der Gesundheitspsychologie ist lt. dem neuen Psychologengesetz (2013) § 9 die psychische Eignung jedes Kandidaten.

 

Der Gegenstand bzw. Inhalt jedes Gutachtens orientiert sich an festgelegte Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales.

 

Die Begutachtung beinhaltet neben der Befundung ebenso ein ausführliches Anamnesegespräch sowie einer testpsychologischen Untersuchung jedes Kandidatens mittels Einsatzes von Selbstbeurteilungsverfahren.

 

Zusätzliches Angebot:

  • Begleitende Supervision beim Erwerb der praktischen Kompetenz im Zuge der Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/Psychologin

    • Nach § 24. Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 biete ich außerhalb der Ausbildungseinrichtung fallspezifische Einzelsupervision an.

  • Begleitende Selbsterfahrung beim Erwerb der praktischen Kompetenz im Zuge der Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/Psychologin oder Gesundheitspsychologen / Gesundheitspsychologin

    • Nach  § 15. Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 bzw. § 24. Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 biete ich nach individueller Vereinbarung Einzelselbsterfahrung und/ oder Gruppenselbsterfahrungen an.

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