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Tätigkeitsschwerpunkte
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Klinisch - Psychologische Diagnostik und Gutachtenerstellung
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Beratung bei einvernehmlicher Scheidung (§ 95 Abs. 1a AußStrG)
Als Psychologin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen, usw.) - dies erlaubt offene Gespräche in vertraulichem Rahmen.
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